Die Schweiz hat den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Kernwaffensperrvertrag) als Nichtkernwaffenstaat unterzeichnet. Der Vertrag ist für die Schweiz seit dem 9. März 1977 in Kraft.
Als Vertragspartei anerkennt die Schweiz, dass „in Anbetracht der Verwüstung, die ein Atomkrieg über die ganze Menschheit bringen würde“, die Notwendigkeit folgt „alle Anstrengungen zur Abwendung der Gefahr eines solchen Krieges zu unternehmen“ (Präambel).
Zusammen mit der Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen und dem Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie ist die nukleare Abrüstung einer der drei Grundpfeiler des Vertrags. Gemäss Artikel VI ist die Schweiz, wie alle Vertragsstaaten, dazu verpflichtet
in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Massnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.