Updates zum Atomwaffenverbotsvertrag

2025

  • Seit dem Start der Volksinitiative im Jahr 2024 haben wir bis August fast 85 000 Unterschriften in der ganzen Schweiz gesammelt.

2024

  • Am 2. Juli lanciert die Allianz fĂĽr ein Verbot von Atomwaffen eine Volksinitiative, damit die Schweiz dem TPNW beitritt.
  • Am 27. März beschlieĂźt der Bundesrat, an seiner Position festzuhalten und dem TPNW nicht beizutreten. Er hält die Verpflichtung der Schweiz zur Nichtverbreitung von Kernwaffen fĂĽr ausreichend.

2023

  • Der Bundesrat kĂĽndigt an, im ersten Quartal 2023 einen Bericht ĂĽber den Entscheid zum Beitritt zum TPNW vorzulegen. Stand  Ende Oktober ist nichts passiert.
  • Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) befasst sich mit dem Schweizer Beitritt zum TPNW. Mit einer einzigen Gegenstimme bei sonstiger Zustimmung wird der Bundesrat an die Motion von 2019 erinnert und aufgefordert, dem Vertrag beizutreten. Von SP bis SVP ist man sich einig: Die Schweiz soll dem TPNW beitreten.
  • Mehrere parlamentarische Fragen in der Herbstsession von Nik Gugger (EVP), Fabian Molina (SP), Marionna Schlatter (GrĂĽne) and Melanie Mettler (GrĂĽnliberale) werden enttäuschenderweise wortgleich schriftlich und nichtssagend beantwortet. 

2022

  • Der Bundesrat ĂĽberprĂĽft aktuell den Beitritt der Schweiz zum  Atomwaffenverbotsvertrags. DafĂĽr wartet er einen Bericht des EDA ab, welcher Anfang 2023 erscheinen soll.
  • Die erste Vertragsstaatenkonferenz des TPNW findet im Juni 2022 in Wien statt. Dabei beschlieĂźen die Staaten eine politische Erklärung und einen konkreten Aktionsplan, um das völkerrechtliche Atomwaffenverbot in die Tat um zu setzen. Darin verurteilen die Vertragsstaaten als erstes multilaterales Forum „nukleare Drohungen aller Art und unabhängig von den Umständen“ und erkennen den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als Eckpfeiler des nuklearen AbrĂĽstungs- und Nichtverbreitungsregime an.
  • Die Schweiz nimmt im Juni 2022 als Beobachterin am ersten Treffen der TPNW-Vertragsstaaten in Wien teil. Sie begrĂĽsste „die verschiedenen Erklärungen, wonach der Zweck der TPNW darin besteht, zur Umsetzung der Bestimmungen des NVV beizutragen“.
  • Bei der ĂśberprĂĽfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NPT) erkennen alle Staaten die Vereinbarkeit von NPT und TPNW an. Die Konferenz endet dennoch ohne formelles Ergebnis.
  • Die Schweiz kĂĽndigte an, dass im Laufe des Jahres 2022 eine „neue Bewertung“ der schweizerischen Position bezĂĽglich eines Beitritts zur TPNW auf der Grundlage der Ergebnisse der jetzigen Tagung und der 10. NVV-ĂśberprĂĽfungskonferenz. „Unabhängig vom Ergebnis dieser neuen Evaluierung beabsichtigt die Schweiz, sich weiterhin konstruktiv an der TPNW zu beteiligen“, hieĂź es.

2021

  • In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage sagt EDA-Vorsteher Ignazio Cassis, dass es „kein Problem sein wird, diesem Vertrag beizutreten“, wenn die von einigen anderen Staaten geäuĂźerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des TPNW auf den Atomwaffensperrvertrag „aufgegeben“ werden. Das EDA möchte aber die Ergebnisse der NVV ĂśberprĂĽfungskonferenz abwarten.
  • Am 17. Januar 2021 tritt der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft.

2020

  • Honduras ratifiziert als 50. Staat den Atomwaffenverbotsvertrag. Dieser wird damit zur völkerrechtlichen Norm und tritt 90 Tage später in Kraft.

2019

  • Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) spricht sich fĂĽr die Ratifikation des UNO-Vertrags ĂĽber das Atomwaffenverbot (TPNW) aus.
  • Mit grosser Mehrheit und parteiĂĽbergreifend fordern Nationalrat und Ständerat den Bundesrat zur Unterzeichnung und Ratifizierung des TPNW auf.
  • Mehrere Schweizer Städte, darunter Basel, Bern, Genf , Luzern, ZĂĽrich, appellieren an den Bundesrat den TPNW zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

2018

  • Eine Interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundesrats hat stellt fest, dass der TPNW die bestehenden Verträge zur nuklearen RĂĽstungskontrolle, insbesondere den Nichtverbreitungsvertrag (NPT) ergänzt.

2017

  • 122 Staaten stimmen fĂĽr die Annahme des Atomwaffenverbotsvertrags. Darunter auch die Schweiz, deren Diplomatinnen und Diplomaten an der Ausgestaltung des Vertragswerkes beteiligt waren.

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