Updates zum Atomwaffenverbotsvertrag

2023

  • Der Bundesrat kündigt an, im ersten Quartal 2023 einen Bericht über den Entscheid zum Beitritt zum TPNW vorzulegen. Stand  Ende Oktober ist nichts passiert.
  • Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) befasst sich mit dem Schweizer Beitritt zum TPNW. Mit einer einzigen Gegenstimme bei sonstiger Zustimmung wird der Bundesrat an die Motion von 2019 erinnert und aufgefordert, dem Vertrag beizutreten. Von SP bis SVP ist man sich einig: Die Schweiz soll dem TPNW beitreten.
  • Mehrere parlamentarische Fragen in der Herbstsession von Nik Gugger (EVP), Fabian Molina (SP), Marionna Schlatter (Grüne) and Melanie Mettler (Grünliberale) werden enttäuschenderweise wortgleich schriftlich und nichtssagend beantwortet. 

2022

  • Der Bundesrat überprüft aktuell den Beitritt der Schweiz zum  Atomwaffenverbotsvertrags. Dafür wartet er einen Bericht des EDA ab, welcher Anfang 2023 erscheinen soll.
  • Die erste Vertragsstaatenkonferenz des TPNW findet im Juni 2022 in Wien statt. Dabei beschließen die Staaten eine politische Erklärung und einen konkreten Aktionsplan, um das völkerrechtliche Atomwaffenverbot in die Tat um zu setzen. Darin verurteilen die Vertragsstaaten als erstes multilaterales Forum „nukleare Drohungen aller Art und unabhängig von den Umständen“ und erkennen den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als Eckpfeiler des nuklearen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregime an.
  • Die Schweiz nimmt im Juni 2022 als Beobachterin am ersten Treffen der TPNW-Vertragsstaaten in Wien teil. Sie begrüsste „die verschiedenen Erklärungen, wonach der Zweck der TPNW darin besteht, zur Umsetzung der Bestimmungen des NVV beizutragen“.
  • Bei der Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NPT) erkennen alle Staaten die Vereinbarkeit von NPT und TPNW an. Die Konferenz endet dennoch ohne formelles Ergebnis.
  • Die Schweiz kündigte an, dass im Laufe des Jahres 2022 eine „neue Bewertung“ der schweizerischen Position bezüglich eines Beitritts zur TPNW auf der Grundlage der Ergebnisse der jetzigen Tagung und der 10. NVV-Überprüfungskonferenz. „Unabhängig vom Ergebnis dieser neuen Evaluierung beabsichtigt die Schweiz, sich weiterhin konstruktiv an der TPNW zu beteiligen“, hieß es.

2021

  • In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage sagt EDA-Vorsteher Ignazio Cassis, dass es „kein Problem sein wird, diesem Vertrag beizutreten“, wenn die von einigen anderen Staaten geäußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des TPNW auf den Atomwaffensperrvertrag „aufgegeben“ werden. Das EDA möchte aber die Ergebnisse der NVV Überprüfungskonferenz abwarten.
  • Am 17. Januar 2021 tritt der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft.

2020

  • Honduras ratifiziert als 50. Staat den Atomwaffenverbotsvertrag. Dieser wird damit zur völkerrechtlichen Norm und tritt 90 Tage später in Kraft.

2019

  • Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) spricht sich für die Ratifikation des UNO-Vertrags über das Atomwaffenverbot (TPNW) aus.
  • Mit grosser Mehrheit und parteiübergreifend fordern Nationalrat und Ständerat den Bundesrat zur Unterzeichnung und Ratifizierung des TPNW auf.
  • Mehrere Schweizer Städte, darunter Basel, Bern, Genf , Luzern, Zürich, appellieren an den Bundesrat den TPNW zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

2018

  • Eine Interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundesrats hat stellt fest, dass der TPNW die bestehenden Verträge zur nuklearen Rüstungskontrolle, insbesondere den Nichtverbreitungsvertrag (NPT) ergänzt.

2017

  • 122 Staaten stimmen für die Annahme des Atomwaffenverbotsvertrags. Darunter auch die Schweiz, deren Diplomatinnen und Diplomaten an der Ausgestaltung des Vertragswerkes beteiligt waren.

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